1. Durchführung
Das durchzuführende Training ist gemäß dem International Assessor Certification Scheme (intacs®) zertifiziert. Das Training erfolgt bei Inhouse Trainings in den Räumen des Auftraggebers oder online.
Der Training Provider ist der bei der intacs® registrierte Lizenzinhaber. Der Lizenzinhaber bzw. Training Provider für die angebotenen Schulungsinhalte ist die Tagueri AG, Zirkusweg 1, 20359 Hamburg.
Alle Trainingsangebote auf der Seite www.a-spice.de werden von Stefan Reinhart Consulting, Münchner Str. 70, 85614 Kirchseeon angeboten und vom Training Provider durchgeführt. Der Vertrag über die Teilnahme an den Trainingsangeboten kommt zwischen den Schulungsteilnehmern bzw. dem Auftraggeber und Stefan Reinhart Consulting (nachfolgend Auftragnehmer) zustande.
1.1 Infrastruktur
Die notwendige Infrastruktur vor Ort wird durch den Auftraggeber gestellt. Mindestausstattung: Projektor (Beamer) oder großer Bildschirm, Flipchart, Stifte, wenn möglich Moderatorenkoffer und 2 Pinnwände. Bei einer Online-Schulung müssen die Teilnehmer einen Rechner mit Internetzugang haben, auf dem eine Kommunikations-Software, z.B. Microsoft Teams, als lokal installierbare Version oder Web-App ausführbar ist. Außerdem benötigen Sie zur Kommunikation mindestens eine Audio-Verbindung mit Kopfhörer und Mikrofon. Die Nutzung einer Kamera wird für das Training empfohlen.
Wird die Infrastruktur nicht bereit gestellt, kann der Auftragnehmer die Durchführung des Trainings ganz oder teilweise verweigern, bis die notwendigen Voraussetzungen bereitgestellt sind. Etwaige dadurch entstehende Verzögerungen oder Zusatzkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
1.2 Teilnehmerzahl
Die Höchstteilnehmerzahl liegt aus didaktischen Gründen bei 12 Personen, da sonst nicht ausreichend Zeit bleibt, um auf alle Fragen und Wünsche der Teilnehmer einzugehen.
1.3 Trainingssprache
Die Trainingssprache ist Deutsch oder English
1.4 Unterlagen
Die Unterlagen in englischer Sprache werden digital zur Verfügung gestellt. Optional können auch Unterlagen in deutscher Sprache bestellt werden.
Sämtliche Schulungsunterlagen, Präsentationen, Dokumente sowie sonstige im Rahmen der Schulung überlassene Inhalte (nachfolgend „Schulungsunterlagen“) bleiben alleiniges geistiges Eigentum des Training Providers. Dem Auftraggeber und/oder den Schulungsteilnehmern wird ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht eingeräumt, die Schulungsunterlagen ausschließlich für interne Schulungszwecke innerhalb des eigenen Unternehmens zu verwenden.
1.5 Prüfung
Die Prüfungsbedingungen werden durch die intacs® vorgegeben. Es handelt sich dabei um eine „Open-Book“ Prüfung, wobei die Prüfungsfragen in englischer Sprache sind. Die reguläre Prüfungszeit beträgt 60 Minuten und kann je nach Prüfung variieren. Prüfungskandidaten, bei denen die englische Sprache keine Muttersprache ist, erhalten 50% zusätzliche Prüfungszeit.
Die Mindestteilnehmerzahl für eine Präsenzprüfung beträgt 5. Die Prüfung muss spätestens 21 Tage vor Durchführung des Trainings angemeldet werden. Dies setzt voraus, dass der Auftragnehmer bzw. Training Provider rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist die Teilnehmerliste (Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse) der Teilnehmer zur Verfügung stellt.
Bitte beachten Sie: Für die Prüfung ist es wichtig, dass die Teilnehmer beim Online-Training stets anwesend sind. Außerdem ist eine aktive Teilnahme am Training von Bedeutung. Bei Online-Prüfungen ist die Nutzung einer Kamera verpflichtend.
Sollte der Auftraggeber diese Anforderungen nicht erfüllen, so ist der Training Provider berechtigt, die Durchführung der Prüfung zu verschieben oder abzusagen, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers oder des Schulungsteilnehmers auf Schadensersatz oder Vergütung entstehen. Bereits entstandene Aufwände des Auftragnehmers bzw. des Training Provider, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Prüfung stehen, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Ein neuer Termin für die Prüfung wird in gegenseitiger Absprache festgelegt, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
1.6 Teilnahmebescheinigung
Gemäß intacs®/VDA QMC Regeln kann den Teilnehmern nur dann die Teilnahmebescheinigung ausgehändigt und die Prüfungszulassung erteilt werden, wenn die Teilnehmer dem Training nicht länger als 2 Stunden ferngeblieben sind.
1.7 Termine
Der Starttermin für Inhouse Schulungen wird nach Eingang der Bestellung einvernehmlich vereinbart. Die termin- und qualitätsgerechte Bearbeitung ist abhängig von Rahmenbedingungen, die durch den Auftraggeber sichergestellt werden müssen.
Dazu zählen insbesondere die zeitgerechte Bereitstellung aller nötigen Unterlagen sowie die Verfügbarkeit aller notwendigen Ansprechpartner.
Über eine Vertreterregelung wird die angebotene Leistung gewährleistet.
2. Organisation
Der Schulungsanbieter erbringt die beschriebenen Leistungen selbständig, eigenverantwortlich und ergebnisbezogen und setzt dabei jeweils entsprechend qualifiziertes Personal ein. Maßgeblich für die Leistungserbringung ist die Erfüllung der vereinbarten Abnahmekriterien.
2.1 Kommunikation
Der Schulungsanbieter informiert die Schulungsteilnehmer rechtzeitig, spätestens eine Woche vor Schulungsbeginn über den Ablauf. Die Hausarbeiten werden je nach Training den Schulungsteilnehmern rechtzeitig so zugewiesen und mitgeteilt dass alle Teilnehmer Zeit genug haben sich auf die Schulung vorzubereiten.
Bei Fragen wenden sich die Schulungsteilnehmer an info@a-spice.de.
2.3 Ressourcen & Verantwortlichkeiten
Der Schulungsanbieter stellt die erforderlichen Ressourcen für die Durchführung der Online-Schulungen bereit.
Bei Inhouse Trainings bestimmt der Auftraggeber zu Beginn des Projekts einen verantwortlichen Koordinator, welcher die Projektverantwortung auf Seiten des Auftraggebers übernimmt. Dieser stellt die notwendigen Informationen, Zugänge, Arbeitsmittel etc. bereit und nimmt die Leistung ab.
Der Koordinator teilt dem Auftragnehmer spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin die Namen der Teilnehmer mit.
2.4 Geheimhaltung
Der Schulungsanbieter und die Schulungsteilnehmer verpflichten sich, alle nicht allgemein bekannten Informationen die währen der Schulung ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln.
2.5 Reisetätigkeit
Für Reisen, die im Rahmen der Leistungserbringung (Inhouse-Schulung) zu Standorten des Auftraggebers und/oder Schulungsorten anfallen, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand und im Rahmen der Rechnungslegung für die jeweils erfolgte Reise/n. Reisen werden in jedem Fall vorab durch den Auftraggeber freigegeben.
2.6 Zertifikate
Das Teilnahme-Zertifikat verschickt der Trainer nach dem Training an die Schulungsteilnehmer per eMail. Die Firma, die die Prüfung durchführt, mailt das Prüfungsergebnis den Teilnehmern direkt zu. Die Zertifizierung zum Process Expert, zum Assessor oder jeder der intacs® Erweiterungen erfolgt durch die VDA-QMC. Dabei können zusätzliche Gebühren anfallen.
2.7 Abnahme
Der Auftraggeber zu einer Inhouse Schulung hat die Abnahme spätestens 10 Arbeitstage nach Übergabe der Arbeitsergebnisse unverzüglich und in schriftlicher Form die Abnahme zu erklären bzw. schriftlich Mängel geltend zu machen.
Die Leistung gilt als vollständig erbracht, wenn das Ausbildungsmaterial zur Verfügung gestellt, die Schulung durchgeführt und die Teilnahmebescheinigung ausgehändigt wurde.
Erklärt der VERTRAGSPARTNER trotz Abnahmepflicht nicht unverzüglich die Abnahme, kann ihm eine Frist von 10 Arbeitstagen zur Abgabe dieser Erklärung gesetzt werden. Sofern der VERTRAGSPARTNER hierauf in der schriftlichen Fristsetzung hingewiesen hat, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser die Gründe für die Verweigerung der Abnahme schriftlich spezifiziert.
Eine Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Auftraggeber beginnt, die Arbeitsergebnisse produktiv zu nutzen, bzw. die Teilnehmer sich bei der intacs® zertifizieren.
3. Kommerzielle Rahmenbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Bei Trainings muss das Geld 10 Tage vor Beginn der Schulung eingehen. Abweichende Vereinbarungen können getroffen werden.
3.1 Umbuchung
Teilnehmer können vor Beginn des Seminars schriftlich per Email eine Ersatzperson für das gesamte Training benennen. Diese Umbuchung ist kostenlos.
Teilnehmer können schriftlich per Email anfragen, ob sie auf ein konkret benanntes anderes Training (oder nur ein anderen Termin) umbuchen können.
3.2 Terminänderungen durch den Schulungsanbieter
Sollte ein Training nicht wie geplant stattfinden können, behält sich Stefan Reinhart Consulting das Recht vor, einen späteren Schulungstermin festzulegen. Änderungen werden so früh wie möglich mitgeteilt. Eventuelle damit verbundene Kosten können nicht erstattet werden.
3.3 Unterbrechung und Abbruch von Inhouse Schulungen
Sollte die Inhouse Schulung seitens des Auftraggebers, unabhängig aus welchen Gründen, unterbrochen werden oder das Projekt vom Auftraggeber abgebrochen werden, so werden alle Leistungen, welche bis zu diesem Zeitpunkt erbracht wurden, bzw. Kosten die durch Stornierung / Verschiebung der Reisebuchung entstehen, vollständig in Rechnung gestellt.
Fallen durch eine verspätete Stornierung der Prüfung (21 Tage vor Prüfungstermin) VDA Stornogebühren an, so werden die Kosten für die Stornierung dem Auftraggeber vollständig in Rechnung gestellt.
Werden Dienstleistungen storniert bzw. der bereits vereinbarte Termin verschoben, so hängen die in Rechnung gestellten Stornierungs-/Verschiebungsgebühren vom Zeitpunkt der Stornierung ab:
- Bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Durchführungstermin ist die Stornierung kostenfrei.
- 2-6 Wochen vor dem vereinbarten Durchführungstermin: 50% der stornierten Leistung
- 0-2 Wochen vor dem vereinbarten Durchführungstermin: 100% der stornierten Leistung
3.4 Stornierung von Online-Schulungen
Für die Stornierung von Online-Schulungen gelten folgende Stornokosten:
- Bis zu 30 Tage vor Seminarbeginn: 0% (volle Erstattung des Rechnungsbetrags)
- Bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn: 50%
- Sonst: 100% (keine Erstattung)
4. Gewährleistung & Haftung
Die Gewährleistung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Stefan Reinhart Consulting leistet für etwaige Mängel an Arbeitsergebnissen zunächst nach eigener Wahl und unter Ausschluss weitergehender Ansprüche Gewährleistung durch Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
Erst wenn die Nachbesserung trotz mindestens zweier Versuche fehlschlägt, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt sowie etwaige weitergehende Rechte geltend machen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.
Die Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen und auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden beschränkt.
Die Haftung ist zudem auf 10% des jeweiligen Einzelauftrages beschränkt, soweit der Haftungsbetrag den typischerweise vorhersehbaren Schaden übersteigt.
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten des Vertrages.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung eigener Angestellter, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Produkthaftung nach BGB wird ausgeschlossen, wenn eine Archivierung der Dokumente und Daten bei Stefan Reinhart Consulting vom Auftraggeber nicht genehmigt wird, oder auf Grund der Rahmenbedingungen nicht möglich ist.
5. Sonstiges
Mögliche Freigaben und Zulassungen aller Arbeitsergebnisse erfolgen durch den Auftraggeber.
